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Allgemeine Geschäftsbedingungen der acmeo cloud-distribution GmbH & Co. KG PDF Drucken E-Mail


1. Geltungsbereich
1.) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch künftige – Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten(nachfolgend „Käufer“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos an den Käufer ausführen.


2. Angebote und Auftragsannahme
1.) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen unserer Produkte sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.) Erteilte Aufträge sind für den Käufer verbindlich. Den Erhalt eines Auftrages werden wir in der Regel schriftlich bestätigen (Bestelleingangsbestätigung). Damit ist noch keine Annahme des Angebotes verbunden. Wir sind berechtigt, das im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrages, z.B. Auslieferung der Ware an den Käufer, erklärt werden.


3. Lieferzeit, Versand, Gefahrübergang
1.) Angegebene Liefertermine und der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferanten. Wir werden den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und ihm die Gegenleistung unverzüglich erstatten. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns vor.
2.) Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Unter den vorgenannten Voraussetzungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3.) Ist der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne des § 323 (2) Nr. 2 BGB oder des § 376 HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. In jedem Falle ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.) Sofern unser Lieferverzug lediglich auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 2,5% des Lieferwertes, höchstens jedoch 17,5% des Lieferwertes zu verlangen. Bei einer nur leicht fahrlässigen Verletzung haften wir jedoch nicht.
7.) Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Zumutbare Teillieferungen und deren Fakturierung bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.
8.) Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware an den Transportführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlässt. Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind in diesem Fall jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Ferner sind wir berechtigt, die entstehenden Lagerkosten oder eine Pauschale von 1% des Warenwertes pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt wird in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
9.) Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken.


4. Preise und Zahlungsbedingungen
1.) Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis. Unsere Preise verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung.
2.) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3.) Zahlungen sind, soweit nichts Anderes vereinbart ist, 9 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig. Für durch Einspruch oder fehlende Deckung nicht eingelöste Lastschriften berechnen wir neben den eigenen und fremden Bankgebühren eine Bearbeitungspauschale von 10 EUR. Des Weiteren sind wir berechtigt, künftige Lieferungen einzustellen und genutzte Dienste ohne weitere Information abzuschalten.
4.) Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.
5.) Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder der Käufer in Verzug gerät oder wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn er die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen nach § 807 ZPO abgegeben hat. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
6.) Wir sind ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Käufers berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf ggf. bereits entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
7.) Werden dem Käufer in Vertragsangeboten Sonder- bzw. Projektkonditionen eingeräumt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Hersteller. Im Falle der Nichtbestätigung der Sonder- bzw. Projektkonditionen oder nachträglichen Ablehnung durch den Hersteller gilt der Preis als vereinbart, wie er sich aus der für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preisliste ergibt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Differenz zwischen fakturiertem Preis und dem für den Einräumungszeitpunkt maßgeblichen Preis dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8.) Der Käufer verpflichtet sich bei gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen die jeweiligen Herstellerbedingungen einzuhalten. Dem Käufer ist bekannt, dass der Bestand der gewährten Sonder- bzw. Projektkonditionen von der Einhaltung der jeweiligen Herstellerbedingungen abhängt. Wir können selbst die Einhaltung der Herstellerbedingungen fordern, insbesondere den Nachweis der Endkäuferverifikation vom Käufer verlangen. Wir behalten uns vor, bei einem Verstoß gegen die Herstellerbedingungen, die zu Unrecht eingeräumten Sonderpreise zu widerrufen und die Differenz zur Preisliste zu verlangen bzw. die Forderung insoweit an den Hersteller abzutreten.


5. Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte

1.) An den Produkten inklusive Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte der Hersteller / Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Produkten dürfen vom Kunden nicht verändert, abgedeckt oder beseitigt werden.
2.) Der Kunde ist verpflichtet seine Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
3.) Für Schäden aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere diesbezügliche Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.


6. Eigentumsvorbehalt
1.) Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
2.) Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
3.) Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Kunden jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Kunde weiter ermächtigt, ohne dass hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Kunden vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
4.) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Kunden.
5.) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.


7. Mängelhaftung
1.) Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
2.) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.
3.) Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind in Ziff. 8 geregelt.
4.) Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
5.) Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.
6.) Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
7.) Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.


8. Gesamthaftung

1.) Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen möglichen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
2.) Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
3.) Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.
4.) Unsere Ersatzpflicht ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden, jedenfalls auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
5.) Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.
6.) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.

9. EG-Einfuhrumsatzsteuer
1.) Soweit der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren und Dienstleistungen sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen. Der Käufer ist ferner verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten, die uns wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
2.) Wir haften nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


10. Datenschutz
1.) Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, insbesondere der Preislisten und Marketing-, Kalkulations- und Vertragsvorlagen von acmeo, sowie Informationen über preisbestimmende Elemente wie Rabatte, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung mit acmeo zu verwenden.
2.) acmeo darf Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern, verarbeiten und die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) übermitteln. Verlangen Lieferbedingungen der Hersteller von acmeo detaillierte Angaben über getätigte Umsätze nebst Angabe von individuellen Kundendaten, ist acmeo gegenüber dem Kunden berechtigt, diese Daten zu übermitteln.


11. Sonstiges
1.) Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der acmeo. acmeo kann als Gerichtsstand zudem auch den Sitz des Kunden wählen.
2.) Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
3.) acmeo behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB können im Internet unter www.acmeo.eu/agb eingesehen werden.
4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

Stand: 20.02.2012